ABOUT US
AULBACH IMMOBILIEN
Wir sind ein Beratungsunternehmen was auch im Schwerpunkt die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage vermittelt.
Durch unsere sehr großes Netzwerk an namenhaften Bauträgen / Initiatoren haben wir eine große Auswahl an Pflegeimmobilien und können nahezu jede top Pflegeimmobilie und betreutes Wohnen in Deutschland anbieten.
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AULBACH FINANCIAL
Warum eine Finanzierung mit uns?
Bei der Immobilienfinazierung geht es nicht nur um Konditionen, nein es bedarf wesentlich mehr. Eine sorgfältige Planung der Finanzierungsstrategie ist ebenso wichtig. Die Finanzierung muss auf Ihre individuelle Situation passgenau abgestimmt sein. Dafür nehmen wir uns ausreichen Zeit und realisieren mit Ihnen gemeinsam das Vorhaben.
Individuelle Konzeptlösungen
Wir erstellen mit Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Lösungen – egal, ob Sie angestellt oder selbständig sind. Unsere Direktkontakte ermöglichen uns auch spezielle Lösungen.
Eine solide Immobilienfinanzierung bedarf einer vertrauensvollen und fachkundigen Beratung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung. Wir verfügen über zahlreiche, direkte regionale und überregionale Kontakte zu Banken sowie Bausparkassen und unter Einbezug öffentlicher Fördermittel den richtigen Darlehensgeber für Sie finden.
Der Kauf ist etwas Besonderes,
ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Vermögensaufbau.
Die richtige Finanzierung ist ein großer Bestandteil beim Kauf einer Immobilie. Aus diesem Grund vertrauen Sie auf einen starken Partner der ihre Wünsche berücksichtigt.
Sie erkennen im persönlichen Gespräch mit uns schnell, dass wir Wert darauflegen, durch gezielte und verlässliche Lösungsvorschläge zu überzeugen.
So geht Finanzierung heute
Von Anfang an denken wir in Konzepten, wobei wir ganz gezielt unsere engen und vertrauensvollen Verbindungen zu ausgewählten Finanzinstituten und Vertriebspartnern nutzen.Wir überzeugen mit einer kompletten Lösung,
Ihr Joachim Kropp
Welche Unterlagen benötige ich für eine Finanzierung?
Privatpersonen
Erforderliche Unterlagen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit
- Die letzten drei Gehaltsnachweise und Bescheinigung des letzten Dezembergehaltes, sofern variable Anteile hierin enthalten sind: Mitteilung dieses Anteils am Gesamtgehalt.
- Bei einer erfolgsabhängigen Vergütung: die letzten drei Gehaltsnachweise des Monats Dezember.
- Aktuelle Renteninformation sowie gegebenenfalls Nachweise über die betriebliche und private Rente.
- Bei Rentnern/Pensionären: aktueller Rentenbescheid, Nachweise über betriebliche und private Rente und Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Letzter Einkommensteuerbescheid (maximal zwei Jahre alt).
- Aktuell unterschriebene Selbstauskunft mit Vermögensaufstellung und SCHUFA-Klausel (maximal drei Monate alt).
- Nachweis zur privaten Krankenversicherung
- Nachweis (Verträge und gegebenenfalls Kontoauszüge) bei weiteren Darlehens-/Kreditverpflichtungen über die Höhe der Darlehens-/Kreditraten.
- Nachweis zu weiteren Verpflichtungen/Unterhaltsleistungen anhand der Vertragsgrundlage.
- Mitteilung, ob innerhalb der letzten fünf Jahre die Abnahme der Vermögensauskunft durch einen Gerichtsvollzieher stattgefunden hat.
- Mitteilung, ob über das Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren droht, angeordnet oder ein Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
Selbstständige
Erforderliche Unterlagen zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit / Gewerbebetrieben / Land- und Forstwirtschaft
- Unterschriebene Bilanzen bzw. Gewinnermittlungen oder Einnahmen-Überschussrechnungen der letzten zwei Geschäftsjahre.
- Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen- und Saldenliste (maximal drei Monate alt).
- Sofern vorhanden: letzte drei Gehaltsnachweise und Bescheinigung des letzten Dezembergehaltes, sofern variable Anteile hierin enthalten sind: Mitteilung dieses Anteils am Gesamtgehalt.
- Einkommensteuererklärungen sowie Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.
- Aktuell unterschriebene Selbstauskunft mit Vermögensaufstellung und SCHUFA-Klausel (maximal drei Monate alt).
- Nachweis zur privaten Krankenversicherung.
- Gesellschaftervertrag, sofern vorhanden.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (maximal drei Monate alt).
- Verflechtungsübersicht bei zusammenhängenden Gesellschaften.
- Nachweis (Verträge und gegebenenfalls Kontoauszüge) bei weiteren Darlehens-/Kreditverpflichtungen über die Höhe der Darlehens-/Kreditraten.
- Nachweis zu weiteren Verpflichtungen/Unterhaltsleistungen anhand der Vertragsgrundlage.
- Mitteilung, ob innerhalb der letzten fünf Jahre die Abnahme der Vermögensauskunft durch einen Gerichtsvollzieher stattgefunden hat.
- Mitteilung, ob über das Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren droht, angeordnet oder ein Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.